Arbeitsmedizin

Die Arbeitsmedizin hat ihre Wurzeln in der Arbeitshygiene. Das Arbeitsschutz- sowie das Arbeitssicherheitsgesetz legen die gesetzliche Basis für den Einsatz von Betriebsärzten. Die Inhalte werden durch die Vorschrift 2 der jeweiligen Berufsgenossenschaft und vom Unternehmer mit Unterstützung durch die Fachkräfte (Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit) bestimmt.

Die Fachkräfte übernehmen gemeinsam Aufgaben für den Unternehmer, jedoch ergänzen sie einander durch die unterschiedliche Perspektive auf das Geschehen am Arbeitsplatz und im Unternehmen.

Die Arbeitsmedizin ist eine Disziplin im Wandel. Neben “klassischen” Themen wie Gefährdungsbeurteilung, Begehung und Vorsorge kommen mehr und mehr weitere “moderne” Themen zum Tragen. Nicht zuletzt der Wandel der rechtlichen Grundlagen befördert diesen Trend.

  • Der demografische Wandel wird dazu führen, dass ältere Arbeitnehmer, die in der Vergangenheit, insbesondere wenn sie schwere Arbeit zu leisten hatten, so frühzeitig wie möglich in den (Vor-) Ruhestand getreten sind, in der Zukunft in den Betrieben und häufig auch an den bisherigen Arbeitsplätzen verbleiben müssen;

  • bei der Arbeit erworbene Infektionen — durch sogenannte Biostoffe — erlangen größere Beachtung;

  • der Einsatz einer wachsenden Zahl — schon heute enorm vielen — von Stoffen und Stoffgemischen, die bei der Arbeit eingesetzt werden, fordert einen richtigen Umgang mit Information zu ihrem sicheren Einsatz (Gefahrstoffmanagement);

  • der Verpflichtung, sich ändernden Rahmenbedingungen wie Gesetzten und Unfallverhütungsvorschriften konform zu handeln, lässt sich effizient mit einem umfassenden Arbeitsschutzmanagement begegnen.